Landgericht München I
Urteil vom 23. März 1998 - 6 KLs 315 Js 18225/94 - "Hacker-Kimbel"
Urteil
Die 6. Strafkammer des Landgerichts München I erläßt in dem
Strafverfahren gegen
1) Schu. Thomas (...),
2) Schmitz Kim (...),
wegen Computerbetruges u.a. (...)
folgendes Urteil
I. Die Angeklagten
1) Schu. Thomas (...)
2) Schmitz Kim (...)
sind schuldig
- des Computerbetruges in 8 Fällen, jeweils tateinheitlich mit
Ausspähen von Daten und Verrat von Geschäfts- und
Betriebsgeheimnissen,
- des Ausspähens von Daten in 2 Fällen, jeweils in Tateinheit mit
Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen,
- des Verrats von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen,
- des versuchten Verrats von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen,
- der Beihilfe zum Computerbetrug,
- des Computerbetruges in 3 Fällen, jeweils in einem besonders
schweren Fall,
- der gewerbsmäßigen Bandenhehlerei in 2 Fällen, davon in 1 Fall in
Tateinheit mit 4 Fällen der Fälschung beweiserheblicher Daten, im
anderen Fall in Tateinheit mit 8 Fällen der Fälschung
beweiserheblicher Daten.
II. Der Angeklagte Schmitz ist darüber hinaus schuldig
- des Mißbrauchs von Titeln
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